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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nebst allgemeinen Kundeninformationen

 

Inhaltsverzeichnis (AGB):

 

§ 1 Anwendung, Einbeziehung, Ausschließlichkeit

§ 2 Hundebetreuungsvertrag, Vertragsumfang,

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden, Abholung

§ 4 Preise, Zahlung und Aufrechnung

§ 5 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

§ 6 Rücktritt von Wastlhort

§ 7 Haftung

§ 8 Tierärztliche Versorgung

§ 9 Video- und Fotoaufnahmen

§ 10 Datenspeicherung

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

§ 12 Schlussbestimmungen

 

§ 1 Anwendung, Einbeziehung, Ausschließlichkeit

 

1.1       Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundetagesstätte Wastlhort, Inhaber Katja & Stefan Strohmeier GbR nachfolgend „Wastlhort“, gelten für alle erbrachten Dienstleistungen von Wastlhort zwischen dem Eigentümer des Hundes oder dem Hundehalter, der das Tier in Betreuung gibt und den mit Wastlhort abgeschlossenen Hundebetreuungsvertrag.

 

1.2       Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarung bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Einbeziehungen von eigenen AGB eines Kunden wird hiermit ausdrücklich durch Wastlhort widersprochen.

 

§ 2 Hundebetreuungsvertrag, Vertragsumfang

 

2.1.      Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung und Betreuung des Hundes. Wastlhort ist verpflichtet, den für den Hund vereinbarten Platz bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte.

 

            Wastlhort gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und den Hund in den Räumen der Hundepension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen.

            Der Kunde ist verpflichtet, den von Wastlhort zur Verfügung gestellten Aufnahmebogen wahrheitsgemäß auszufüllen und die Angaben mit seiner persönlichen Unterschrift zu bestätigen. Bei Abgabe wissentlich oder unwissentlich falscher Angaben haftet der Kunde für alle daraus resultierenden Schäden und Kosten.

 

2.2       Der Kunde wird durch Wastlhort unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich, Wastlhort seinen Aufenthaltsort während der Betreuung bekanntzugeben, sodass Wastlhort auch tatsächlich den Kunden täglich nachrichtlich (u.a. telefonisch) erreichen kann.

 

2.3       Der Kunde wird über die Unterbringung und Haltung des Hundes in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Kunden ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Kunden vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.

 

2.4       Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.

 

           Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Hundehalter- / Hundehaltergefährdungshaftung). Hinsichtlich der Haftung wird im Übrigen auf § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

 

2.5       Der Kunde wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Wastlhort besitzt eine Betriebshaftpflicht unter der die in Ziffer 2.5 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind.

 

2.6       Eine Unterbringung des Hundes mit anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Hunde liegt im ordnungsgemäßen Ermessen von Wastlhort, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche der Kunden.

 

2.7       Das Betreten sowie der Aufenthalt auf dem Gelände der Hundetagesstätte erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Das Betreten der Hundebereiche ist nur mit Termin und nur in Begleitung und Anwesenheit eines Betreuers von Wastlhort gestattet.

 

2.8       Es obliegt dem jeweiligen Betreuer von Wastlhort darüber zu entscheiden, welcher Bevollmächtigte oder Erfüllungsgehilfe den Hund betreut. Alle Vertragspunkte beziehen sich gleichermaßen auch auf einen Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen von Wastlhort.

 

2.9       Hält der Betreuer von Wastlhort während der Betreuung eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, muss er den Kunden mittelbar informieren und ist berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Tierarzt einzuschalten und im Namen des Kunden zu beauftragen. Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde als Hundehalter.

 

2.10      Bei Entlaufen des Hundes, wird der Kunde sowie alle zu informierenden Stellen unverzüglich benachrichtigt.

 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden, Abholung

 

3.1        Der Kunde sichert zu, dass der Hund einen wirksamen Impfschutz gegen folgende Krankheiten hat:

 

  • Tollwut,

  • Staupe,

  • Hepatitis,

  • Leptospirose,

  • Parvovirose.

  • Zwingerhusten

 

Er sichert des Weiteren zu, dass der Hund

 

  • regelmäßig entwurmt wird sowie frei von Ungeziefer und Parasiten ist,

  • steuerlich angemeldet und

  • hundehaftpflichtversichert ist,

  • frei von ansteckenden Krankheiten ist und

  • über ein Mindestmaß an Gehorsam verfügt.

 

Ist dies nicht der Fall, kann Wastlhort vom Betreuungsvertrag zurücktreten bzw. die Impfungen/Behandlungen auf Kosten des Kunden nachholen. Folgeschäden gehen zu Lasten des Kunden.

 

3.2       Der Kunde ist verpflichtet, Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung auf Anforderung durch Wastlhort durch Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsscheins zu erbringen.

 

3.3       Der Kunde gibt Auskunft über:

Besonderheiten im Sozialverhalten des Hundes gegenüber Menschen und Artgenossen (Aggression, Jagd oder Ängstlichkeit),

 

Erteilt Wastlhort das Einverständnis zur Leinenfreiheit seines Hundes (nach Absprache).

 

3.4       Der Kunde verpflichtet sich, den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen.

 

            Für den Fall, dass das zu betreuende Tier nicht zum vereinbarten Abholungstermin bzw. Zeitpunkt abgeholt wird, berechnet Wastlhort pro angefangener Stunde einen weiteren Betrag von 5,00 € brutto. Außerhalb der dem Kunden bekannt gemachten Geschäftszeiten von Wastlhort wird ein Betrag in Höhe von 30,00 € pro angefangener Stunde berechnet.

 

            Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 24 Stunden einem Tierheim nach Wahl der Hundebetreuung zugeleitet. Alle in diesem  Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Kunde.

 Um den Hunden die benötigten Ruhezeiten zu gewährleisten, ist eine Annahme und Abholung der Hunde zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr nur in  Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit Wastlhort möglich.

 

            Ein Abholen und Bringen von Hunden beim Kunden muss mit den Betreuern von Wastlhort individuell besprochen werden. Zeiten können ja nach  Route und Verkehrsaufkommen stark variieren. Der Transport erfolgt mittels Transportboxen. Der Hund sollte daher vorher auf diese trainiert werden  und eine gute Verträglichkeit mit Fahrzeugen haben.

 

§ 4 Preise, Zahlung und Aufrechnung

 

4.1       Probetage, Tageskarten und 10er-Karten sind bar im Voraus zu entrichten.

 

            Alle angebotenen Monatskarten können bar oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen ab Kaufdatum bezahlt werden. Aufgrund der Rabattierung dieser Karten können in der gebuchten Zeit befindliche Feier-, Krankheit- und Urlaubstage von Wastlhort nicht zurückerstattet werden.

 

           Die Karten sind nicht übertragbar und haben nur auf den eingetragenen Hund Gültigkeit. 10er-Karten sind für die Dauer von 2 Monaten ab dem Kaufdatum gültig.

 

4.2       Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang bei Wastlhort, einschließlich der zugeordneten Zusatzleistungen geltenden bzw. vereinbarten Preis zu zahlen.

4.3       Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfangs des Betreuungsvertrags ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste sowie Projektbeschreibung von Wastlhort.

 

4.4       Der An- und Abreisetag wird als ein voller Tag abgerechnet.

 

4.5       Die vereinbarten Preise schließen die jeweils aktuelle Mehrwertsteuer mit ein. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die Preise automatisch angeglichen.

 

4.6       Muss das Tier auf tierärztliche Anordnung separiert werden, so erhöht sich der Preis entsprechend (Einzelunterbringung).

 

4.7       Die Preise können von Wastlhort ferner angepasst werden, soweit die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen Tieres laut Antrag nicht stimmt oder diese sich im Laufe des Aufenthalts des Tieres verändert (Verträglichkeit mit Artgenossen, Krankheitsanzeichen, Impfstatus).

 

4.8       Wastlhort ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, zwischen Abrechnung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.

 

4.9       Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht in der Verantwortung von Wastlhort liegenden Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich der Tierpension eine Verlängerung des Aufenthalts antragen – was anzunehmen Wastlhort frei bleibt – ist diese berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder dem Besitz an dem Tier zu Gunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

4.10     Bei Beendigung des Aufenthalts des Hundes erfolgt die Gesamtabrechnung (Übernachtungen, zusätzliche Leistungen, Tierarztkosten) unter Einbeziehung eventuell bereits erfolgter Teilzahlungen. Die Summe ist in bar zu begleichen.

 

4.11     Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Wastlhort aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

4.12     Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten und ist eine von Wastlhort gesetzte angemessene Zahlungsfrist nach Verzugseintritt erfolglos verstrichen sein, so behält sich Wastlhort die Stornierung des Kundenauftrags bzw. den Rücktritt vom Hundebetreuungsvertrag vor.

 

           Bei Zahlungsverzug ist Wastlhort berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gleiches gilt, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung nach Verstreichen einer von Wastlhort gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird. im Übrigen wird auf die Rücktrittsregelungen in § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

 

§ 5 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

5.1       Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Wastlhort geschlossenen Betreuungsvertrag bedarf der Zustimmung von Wastlhort. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat. Der Kunde kann bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum vom Betreuungsvertrag zurücktreten.

 

5.2       Sofern zwischen Wastlhort und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde oder nach 5.1 möglich ist, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche von Wastlhort auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber Wastlhort ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs von Wastlhort oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

 

5.3       Ein kurzfristiger Rücktritt von der Reservierung ist dann schadlos möglich, wenn der Kunde eine schwerwiegende oder ansteckende Krankheit

            bzw. den Tod seines Tieres nachweist.

 

§ 6 Rücktritt von Wastlhort

 

6.1       Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Wastlhort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Wastlhort auf sein Recht auf Rücktritt nicht verzichtet.

 

6.2       Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Wastlhort gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Wastlhort ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

 

6.3       Ferner ist Wastlhort berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Wastlhort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Wastlhort hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6.4       Bei berechtigtem Rücktritt von Wastlhort entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

§ 7 Haftung

 

7.1       Soweit Dritte Wastlhort für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis Wastlhort von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Grundlage diese beruhen, es sei denn, dass Wastlhort der vorgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunde und geschädigten Dritten. Der Kunde ermächtigt Wastlhort entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.

 

7.2       Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden von Wastlhort, soweit deren Tiere oder sonstige Rechte und Werte, Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt Wastlhort auch für solche Schäden, welche den Betreuungspersonen von Wastlhort und der Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert. Es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden von Wastlhort sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung, so bleibt es ihm unbenommen, diese in Anspruch zu nehmen. Wastlhort ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.

 

7.3       Kommt es während des Aufenthalts des Hundes zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Beißen, aggressives Verhalten gegenüber dem Betreuungspersonen) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht von Wastlhort aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, das Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist Wastlhort im Interesse des Eigenschutzes berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung von Personen und anderen Tieren ausgeschlossen wird. Wastlhort ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollet sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko zu Wastlhort verbringt, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber Wastlhort. Wastlhort haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit, generell aber nicht für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Wastlhort haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwertes des betreuten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Wastlhort hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche, sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem zur Betreuung gegebenen Tier.

 

7.4       Falls Kleingruppenauslauf vereinbart und gewünscht wird, übernimmt Wastlhort aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch den Hund verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, Wastlhort nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzungen entstanden sind.

 

§ 8 Tierärztliche Versorgung

 

8.1       Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Betreuung gegebenen Tieres, steht es im freien Ermessen von Wastlhort, einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Wastlhort wird in diesem Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden einen Tierarzt seiner Wahl mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde Wastlhort im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und/oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, sofern dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.

 

8.2      Sollte tierärztlicherseits aufgrund entsprechender Notwendigkeit an Wastlhort die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist Wastlhort berechtigt, die notwendige Erlaubnis zu erteilen. Dies jedoch nur für den Fall, dass nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann und dem Tier unnötiges Leid erspart werden muss. Im Fall des Versterbens eines Tieres ist Wastlhort zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt. Soweit Wastlhort für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde Wastlhort von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer oben genannten Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selbst nicht hätte durchführen lassen.

 

§ 9 Video- und Fotoaufnahmen

 

9.1      Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass von seinem Tier Video- und Fotoaufnahmen erstellt werden können. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Video- und Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthalt bei Wastlhort erstellt wurden, unabhängig von der weiteren Verwendung.

 

9.2       Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

§ 10 Datenspeicherung

 

10.1     Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch Wastlhort.

 

10.2     Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

 

11.1      Erfüllungsort ist 85662 Hohenbrunn.

 

11.2      Bei allen sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand nach Wahl von Wastlhort sein Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.

 

11.3      Auf allen von Wastlhort auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Betreuungsverträge ist ausschließlich das Deutsche Recht anwendbar.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

12.1      Nebenabreden, Garantieren, Änderungen oder Ergänzungen des Betreuungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für einen etwaigen  Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 

12.2     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere vertragliche Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine andere wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Interesse der Parteien so nahe als möglich kommt.

 

 

Hohenbrunn, im Mai 2016

 

 

 

 

 

II. Widerrufsinformation

 

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Bei einer Anmeldung bzw. Bestellung außerhalb der Geschäftsräume von Wastlhort handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag gem. § 312 b Abs. 1 Satz 1 BGB. Dem Kunden steht in diesen Fällen ein Widerrufsrecht gem. § § 312 d, 355 Abs. 1 BGB gem. nachstehender Belehrung zu:

 

Widerrufsrecht:

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wastlhort Hundetagesstätte,

Inhaber Katja & Stefan Strohmeier  Kirchstockacher Straße 5 85662 Hohenbrunn) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

 

Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.

 

An

Wastlhort Hundetagesstätte

Inhaber Katja & Stefan Strohmeier GbR

Kirchstockacher Straße 5

85662 Hohenbrunn

Telefon: 0151 / 61664320

 

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

 

 

Bestellt am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

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Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts bei Terminbuchungen:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Hinweis:

Für Unternehmer gilt die vorstehend darstellte Widerrufsbelehrung nicht. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

III. Copyright

 

Alle Inhalte (Bilder, Textmaterial usw.) unterliegen dem Copyright durch Wastlhort bzw. dem der jeweiligen Eigentümer. Die Verwendung und Veröffentlichung dieses Materials ist nur mit schriftlicher Genehmigung und Quellverweis gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- wie strafrechtlich verfolgt.

 

IV.  Datenschutz

 

Die Beachtung der Datenschutzgesetze zum Schutze der Kundendaten ist Wastlhort ein besonderes wichtiges Anliegen. Personenbezogene Daten werden daher nur soweit erhoben, als dies im Rahmen der Nutzung unserer Homepage technisch notwendig ist bzw. der Kunde die Daten für eine Vertragsdurchführung freiwillig mitteilt.

 

Möchte der Kunde eine Registrierung vornehmen, z.B. für eine Anmeldung, sind hierfür diejenigen Daten anzugeben, welche zur Begründung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Dies sind Vor- und Nachnamen, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, und soweit als Zahlungsart ausgewählt, die Bankverbindung. Neben diesen Pflichtangaben können darüber hinaus Adresszusatz, Land, Telefax, Mobil-Telefonnummer angegeben werden. Darüber hinaus werden keinerlei Daten an Dritte weitergegeben.

 

Weiterhin werden personenbezogene Daten erhoben, wenn diese beim Ausfüllen des Kontaktformulars freiwillig angegeben werden. Die Einwilligung in die Nutzung der eingegebenen Daten kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

 

Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung verlangen. Sobald einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, tritt an die Stelle der Löschung eine Sperre der Daten.

 

Den Widerruf einer erteilten Einwilligung kann der Kunde ebenso wie Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsbegehren jederzeit kostenfrei und ohne Angabe von Gründen schriftlich an die Hundetagesstätte Wastlhort, Inhaber Stefan Stefan Strohmeier und Katja Krack, Kirchstockacker Straße 5, 85662 Hohenbrunn richten.

 

Die Internetseite von Wastlhort verwendet sog. Cookies. Ein Cookie ist eine Textdatei, die auf dem Rechner des Kunden abgelegt wird. Sie können keine Programme ausführen oder Viren auf den Computer des Kunden bringen. Die in Cookies enthaltenen Informationen ermöglichen eine besondere Nutzerfreundlichkeit und erleichtern dem Kunden die Navigation auf unserer Webseite. Selbstverständlich ist es auch ohne Cookies möglich, unsere Seiten anzuschauen. Dafür muss der Kunde seine Browser-Einstellung entsprechend so wählen, dass Cookies abgelehnt werden. Beim Besuch unserer Webseite kann es dann gegebenenfalls zu Funktionseinschränkungen kommen. Die Cookies werden unmittelbar nach Beendigung des Besuches unseres Webseiten gelöscht.

 

 

V. Impressum

 

Wastlhort Hundetagesstätte

Inhaber Katja & Stefan Strohmeier GbR

Kirchstockacher Straße 5

85662 Hohenbrunn

Telefon: 0151 / 61664320

Steuer-Nr. 143/ 539/ 30770

USt.-IdNr.: DE 311526870

 

Hohenbrunn, im Mai 2016